Kanzlei alpenfelshk – Familienrecht in Aarau

Unsere Kanzlei

Eine Kanzlei, die zuhört — bevor sie spricht

alpenfelshk steht für familienrechtliche Beratung mit menschlichem Mass. Gegründet in Aarau, verankert in der Schweizer Rechtstradition.

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Unsere Geschichte

Vertrauen braucht Zeit – und Sorgfalt

Die Kanzlei alpenfelshk wurde mit dem Anspruch gegründet, familienrechtliche Beratung in der Schweiz anders zu gestalten: weniger Distanz, mehr Zuhören. Nicht weil das das Recht vereinfacht, sondern weil die Menschen dahinter es verdienen.

Seit ihrer Gründung am Rathausplatz in Aarau begleitet alpenfelshk Einzelpersonen und Paare durch schwierige Lebensübergänge. Die Kanzlei hat sich auf drei Kernbereiche spezialisiert: das eheliche Güterrecht, die familiäre Neustrukturierung nach einer Scheidung und die vorausschauende Gestaltung von Eheverträgen.

Unsere Arbeitsweise ist direkt und transparent. Wir erklären, was Rechtsbegriffe im Alltag bedeuten. Wir schätzen ein, was machbar ist — und was nicht. Und wir begleiten Sie, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist.

Unser Auftrag

Wir helfen Menschen, in rechtlich komplexen Familiensituationen Klarheit zu gewinnen — ohne unnötige Dramatik, ohne Vereinfachungen, aber mit dem nötigen Respekt für das, was auf dem Spiel steht.

Unsere Haltung

Rechtsberatung ist mehr als das Anwenden von Paragraphen. Sie erfordert ein Verständnis für die Menschen, die sich in einer belastenden Lage befinden. Wir begegnen jedem Anliegen mit der nötigen Aufmerksamkeit.

Unsere Werte

Ehrlichkeit. Diskretion. Sorgfalt. Wir gehen keine Kompromisse ein, wenn es darum geht, Ihnen eine verlässliche rechtliche Grundlage für Ihre Entscheidungen zu geben.

Menschen hinter alpenfelshk

Unser Team

KH

Kathrin Hofer

Rechtsanwältin, Kanzleiinhaberin

Über 14 Jahre Erfahrung im Schweizer Familienrecht. Studium an der Universität Bern, Zulassung im Kanton Aargau. Bekannt für ihr Verhandlungsgeschick und klare Kommunikation.

MR

Marco Rütimann

Rechtsanwalt, Partner

Spezialisiert auf Ehevertragsrecht und notarielle Verfahren in der Deutschschweiz. Hat an der Universität Zürich studiert und war zuvor in einer Zürcher Kanzlei tätig.

SB

Sandra Baumgartner

Rechtsanwältin, Beratung

Schwerpunkt auf Scheidungsfolgenrecht und Kindesrecht. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Qualität und Professionalität

Unsere Standards

Familienrechtliche Beratung berührt sensible Lebensbereiche. Unsere Arbeitsstandards spiegeln wider, wie wir Verantwortung verstehen.

Berufsgeheimnis

Alle Mandatsinformationen unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gemäss Art. 13 BGFA. Diskretion ist nicht eine Option, sie ist eine Pflicht.

Kantonale Zulassung

Alle Anwältinnen und Anwälte sind im Kanton Aargau zugelassen und im kantonalen Anwaltsregister eingetragen. Zudem Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbands SAV.

Laufende Weiterbildung

Das ZGB und die damit verbundene Rechtsprechung entwickeln sich weiter. Unser Team bildet sich regelmässig fort — an Fachtagungen, Seminaren und durch Fachliteratur.

Datenschutz nach DSG

Ihre Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) behandelt. Wir arbeiten mit verschlüsselter Kommunikation und sicherer Datenspeicherung.

Transparente Honorare

Unsere Honorarstruktur wird zu Beginn jedes Mandats offengelegt. Sie wissen, wofür Sie bezahlen — ohne versteckte Kosten oder überraschende Nachforderungen.

Kindeswohl im Mittelpunkt

Bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, orientieren wir uns an anerkannten Grundsätzen des Kindeswohls — und arbeiten wenn nötig mit Fachpersonen zusammen.

Fachkompetenz

Familienrecht in der Schweiz — Kontext und Kompetenz

Das Schweizer Familienrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert und umfasst unter anderem das Eherecht, das Kindesrecht sowie das Erbrecht. Im Bereich des ehelichen Güterrechts — einem unserer Schwerpunkte — sieht das ZGB drei ordentliche Güterstände vor: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Welcher davon einer Ehe zugrundeliegt und welche Änderungen möglich sind, hängt von der individuellen Situation ab.

Scheidungsverfahren in der Schweiz werden am Wohnsitzgericht eingereicht und können als gemeinsames Scheidungsbegehren oder — bei strittigen Punkten — als Klage eingeleitet werden. Die Folgesachen (Unterhalt, Güterrecht, Sorgerecht) werden im Rahmen des Scheidungsurteils geregelt oder durch separate Vereinbarungen festgehalten.

Ein Ehevertrag bedarf in der Schweiz der öffentlichen Beurkundung durch eine Notarsperson. Er kann den Güterstand regeln, Eigengut und Errungenschaft abgrenzen und Vereinbarungen für den Fall der Auflösung der Ehe enthalten. Die rechtliche Beratung im Vorfeld einer solchen Vereinbarung ist entscheidend, damit der Vertrag auch das widerspiegelt, was beide Parteien beabsichtigen.

alpenfelshk berät Sie in diesen Fragen sachkundig, verständlich und mit dem nötigen Gespür für die persönliche Dimension, die familienrechtliche Angelegenheiten mit sich bringen.

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Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts ausser etwas Zeit. Wir hören zu, bevor wir Empfehlungen aussprechen.

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