Unsere Kanzlei
Eine Kanzlei, die zuhört — bevor sie spricht
alpenfelshk steht für familienrechtliche Beratung mit menschlichem Mass. Gegründet in Aarau, verankert in der Schweizer Rechtstradition.
Zurück zur StartseiteUnsere Geschichte
Vertrauen braucht Zeit – und Sorgfalt
Die Kanzlei alpenfelshk wurde mit dem Anspruch gegründet, familienrechtliche Beratung in der Schweiz anders zu gestalten: weniger Distanz, mehr Zuhören. Nicht weil das das Recht vereinfacht, sondern weil die Menschen dahinter es verdienen.
Seit ihrer Gründung am Rathausplatz in Aarau begleitet alpenfelshk Einzelpersonen und Paare durch schwierige Lebensübergänge. Die Kanzlei hat sich auf drei Kernbereiche spezialisiert: das eheliche Güterrecht, die familiäre Neustrukturierung nach einer Scheidung und die vorausschauende Gestaltung von Eheverträgen.
Unsere Arbeitsweise ist direkt und transparent. Wir erklären, was Rechtsbegriffe im Alltag bedeuten. Wir schätzen ein, was machbar ist — und was nicht. Und wir begleiten Sie, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist.
Unser Auftrag
Wir helfen Menschen, in rechtlich komplexen Familiensituationen Klarheit zu gewinnen — ohne unnötige Dramatik, ohne Vereinfachungen, aber mit dem nötigen Respekt für das, was auf dem Spiel steht.
Unsere Haltung
Rechtsberatung ist mehr als das Anwenden von Paragraphen. Sie erfordert ein Verständnis für die Menschen, die sich in einer belastenden Lage befinden. Wir begegnen jedem Anliegen mit der nötigen Aufmerksamkeit.
Unsere Werte
Ehrlichkeit. Diskretion. Sorgfalt. Wir gehen keine Kompromisse ein, wenn es darum geht, Ihnen eine verlässliche rechtliche Grundlage für Ihre Entscheidungen zu geben.
Menschen hinter alpenfelshk
Unser Team
Kathrin Hofer
Rechtsanwältin, Kanzleiinhaberin
Über 14 Jahre Erfahrung im Schweizer Familienrecht. Studium an der Universität Bern, Zulassung im Kanton Aargau. Bekannt für ihr Verhandlungsgeschick und klare Kommunikation.
Marco Rütimann
Rechtsanwalt, Partner
Spezialisiert auf Ehevertragsrecht und notarielle Verfahren in der Deutschschweiz. Hat an der Universität Zürich studiert und war zuvor in einer Zürcher Kanzlei tätig.
Sandra Baumgartner
Rechtsanwältin, Beratung
Schwerpunkt auf Scheidungsfolgenrecht und Kindesrecht. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Qualität und Professionalität
Unsere Standards
Familienrechtliche Beratung berührt sensible Lebensbereiche. Unsere Arbeitsstandards spiegeln wider, wie wir Verantwortung verstehen.
Berufsgeheimnis
Alle Mandatsinformationen unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gemäss Art. 13 BGFA. Diskretion ist nicht eine Option, sie ist eine Pflicht.
Kantonale Zulassung
Alle Anwältinnen und Anwälte sind im Kanton Aargau zugelassen und im kantonalen Anwaltsregister eingetragen. Zudem Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbands SAV.
Laufende Weiterbildung
Das ZGB und die damit verbundene Rechtsprechung entwickeln sich weiter. Unser Team bildet sich regelmässig fort — an Fachtagungen, Seminaren und durch Fachliteratur.
Datenschutz nach DSG
Ihre Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) behandelt. Wir arbeiten mit verschlüsselter Kommunikation und sicherer Datenspeicherung.
Transparente Honorare
Unsere Honorarstruktur wird zu Beginn jedes Mandats offengelegt. Sie wissen, wofür Sie bezahlen — ohne versteckte Kosten oder überraschende Nachforderungen.
Kindeswohl im Mittelpunkt
Bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, orientieren wir uns an anerkannten Grundsätzen des Kindeswohls — und arbeiten wenn nötig mit Fachpersonen zusammen.
Fachkompetenz
Familienrecht in der Schweiz — Kontext und Kompetenz
Das Schweizer Familienrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert und umfasst unter anderem das Eherecht, das Kindesrecht sowie das Erbrecht. Im Bereich des ehelichen Güterrechts — einem unserer Schwerpunkte — sieht das ZGB drei ordentliche Güterstände vor: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Welcher davon einer Ehe zugrundeliegt und welche Änderungen möglich sind, hängt von der individuellen Situation ab.
Scheidungsverfahren in der Schweiz werden am Wohnsitzgericht eingereicht und können als gemeinsames Scheidungsbegehren oder — bei strittigen Punkten — als Klage eingeleitet werden. Die Folgesachen (Unterhalt, Güterrecht, Sorgerecht) werden im Rahmen des Scheidungsurteils geregelt oder durch separate Vereinbarungen festgehalten.
Ein Ehevertrag bedarf in der Schweiz der öffentlichen Beurkundung durch eine Notarsperson. Er kann den Güterstand regeln, Eigengut und Errungenschaft abgrenzen und Vereinbarungen für den Fall der Auflösung der Ehe enthalten. Die rechtliche Beratung im Vorfeld einer solchen Vereinbarung ist entscheidend, damit der Vertrag auch das widerspiegelt, was beide Parteien beabsichtigen.
alpenfelshk berät Sie in diesen Fragen sachkundig, verständlich und mit dem nötigen Gespür für die persönliche Dimension, die familienrechtliche Angelegenheiten mit sich bringen.
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Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts ausser etwas Zeit. Wir hören zu, bevor wir Empfehlungen aussprechen.
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